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Jürgen Mala
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AGB

1.

Geltungsbereich:

1.1

Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2

Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Lieferanten oder Kunden werden in keinem Fall Vertragsgegenstand

2.

Angebote, Vertragsschluß, Änderungen der Lieferartikel:

2.1

Der Kunde ist an sein Angebot 14 Tage ab Zugang der Bestellung bei uns gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme des Angebotes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen oder die Lieferung ausführen. Ausreichend ist die Absendung der Bestätigung oder der Ware innerhalb dieser Frist.

3.

Widerrufsrecht für den Versandhandel:

3.1 

Ist der Kunde Verbraucher, d. h. nutzt er die bestellte Ware weder gewerblich noch beruflich, hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne jede Begründung binnen 14 Tagen ab Erhalt der Ware zu widerrufen. Wir erstatten dem Kunden die von ihm geleistete Zahlung binnen 30 Tagen nach Erhalt der Widerrufserklärung.

 3.2

Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen für Sonderbestellungen, individuell gefertigte EDV Anlagen und Computersysteme, Audio-, Daten- oder Videoaufzeichnungen oder Software, wenn die Versiegelung der Verpackung vom Kunden geöffnet wurde.

4.

Liefer- und Leistungszeit:

4.1

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, der Kunde hat erkennbar an der Teillieferung kein Interesse.

4.2

Wird ein unverbindlicher Liefertermin bzw. eine unverbindliche Lieferfrist überschritten, so kann der Kunde nach Fristüberschreitung uns schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Diese Frist beträgt mind. zwei Wochen ab Zugang der Aufforderung. Mit Ablauf der so gesetzten Frist kommen wir in Verzug. Besteht der Kunde auf Lieferung, so kann er Ersatz des Verzugsschadens neben der Lieferung nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wird ein verbindlicher Liefertermin/eine verbindliche Lieferfrist überschritten, so kommen wir bereits mit Überschreitung des Termins/der Frist in Verzug. In diesem Fall gilt Ziff. 4.3. Satz 4 entsprechend.

4.3

Für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Streiks o. ä., haben wir nicht einzustehen. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung sowie einer anschließenden angemessenen Nachfrist hinauszuschieben oder nach unserer Wahl, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten.

5.

Preise:

5.1

In den von uns angegebenen Preisen sind Versandspesen nicht enthalten. Diese sind vom Kunden zusätzlich zu zahlen.

5.2

Bei Warenlieferung an den privaten Verbraucher im Warenwert unter 50,00 EUR bzw. an den gewerblichen Kunden oder öffentliche Institutionen im Warenwert unter 100,00 EUR sind wir berechtigt, zusätzlich zu den Versandspesen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5,00 EUR gegenüber dem privaten Verbraucher bzw. in Höhe von 10,00 EUR gegenüber dem gewerblichen Kunden oder öffentlichen Institutionen zu berechnen.

6.

Versand, Gefahrtragung, Versicherung:

6.1

Bestellte Artikel werden gegen Barnachnahme durch einen von uns auszuwählenden Zustelldienst übersandt.

6.2

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Unterganges bzw. der Beschädigung oder Verschlechterung der bestellten Ware geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem wir die Warensendung an das Transportunternehmen übergeben haben.

6.3

Eine Versicherung gegen den Verlust oder die Beschädigung der Ware auf dem Transportweg wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen.

6.4

Die Absätze 6.2 und 6.3 gelten nicht, sofern es sich um einen Verbrauchsgüterkauf im Sinne der §474 ff BGB handelt.

7.

Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht:

7.1

Soweit wir bei uns bestellte Artikel nicht per Barnachnahme ausliefern können, sind unsere Rechnungen ohne jeden Abzug sofort mit Auslieferung der Ware fällig.

7.2

Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.

7.3

Jede Zahlung unseres Kunden dürfen wir zunächst auf die älteste Schuld des Kunden, soweit bezüglich einer älteren Schuld bereits Kosten und/oder Zinsen entstanden sind, zunächst auf die Kosten und dann auf die Zinsen verrechnen. Dies gilt nicht bei anderslautender Zahlungsbestimmung des Kunden.

7.4

Der Kunde kommt in Verzug, wenn er bei einer Warenlieferung per Nachnahme die Annahme verweigert oder im Fall der Vorkasse oder Lieferung gegen Rechnung die von ihm geschuldete Zahlung trotz Mahnung ganz oder teilweise nicht leistet. Ab Verzugseintritt sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, sofern wir nicht einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.

7.5

Im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden sind wird berechtigt, von diesem die an den Kunden gelieferte Ware nach Ablauf einer gem. § 323 BGB gesetzten angemessenen Frist heraus zu verlangen. Der Kunde erteilt im Vorwege seine Einwilligung für einen ggf. erforderlichen Wiederausbau von uns gelieferter Ware. Die durch die Warenrücknahme entstehenden Kosten einschließlich der Kosten der Rücksendung hat der Kunde zu tragen.

7.6

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. Der Kunde ist nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Zurückbehaltungsrechte, auch aus Mangelrügen, entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.

8.

Eigentumsvorbehalt:

8.1

Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Für Lieferungen an Nichtkaufleute gilt: Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit vollständiger Bezahlung der Vorbehaltsware. Für Lieferungen an Kaufleute gilt: Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit der Begleichung sämtlicher, aus der Geschäftsbeziehung bestehender Forderungen. Der kaufmännische Kunde kann die Freigabe von Vorbehaltsware verlangen, soweit der Wert der Ware die Summe der noch offenen Forderungen um 20 % übersteigt.

8.2

Der nichtkaufmännische Kunde ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen.
Solange der kaufmännische Kunde nicht in Verzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und/oder weiterzuveräußern. Dem Kunden aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Grund bezüglich der Vorbehaltsware zustehende Ansprüche gegen Dritte tritt der Kunde sicherungshalber an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen. Der Kunde kann die Rückabtretung der Forderungen gegen Dritte verlangen, soweit diese Forderungen die Summe unserer noch offenen Forderungen um 20% übersteigt.

8.3

Erlischt unser Vorbehaltseigentum durch Verarbeitung durch uns gelieferter Ware (z. B. durch Verbindung mit anderen Sachen), so überträgt der Kunde bereits hiermit auf uns das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen Sache. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für uns unentgeltlich mitverwahrt.

8.4

Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z. B. im Fall einer Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer ggf. erforderlich werdenden Intervention durch uns, hat der Kunde zu erstatten

9.

Gewährleistung, Mangelrüge, Haftung:

9.1

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate gegenüber Gewerbetreibenden und 24 Monate bei Privatpersonen  ab Gefahrübergang, Garantieleistungen je nach Garantiebedingung des jeweiligen Herstellers.  Gewährleistungsfristen gelten ab Kauf, ein Tausch wirkt nicht Fristverlängernd.

9.2

Unsere Gewährleistungspflicht erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäße oder gewaltsame Bedienung, Nichtbefolgung der Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Überbeanspruchung oder sonstige Eingriffe in die gelieferte Ware durch den Kunden oder nicht zu unserem Verantwortungsbereich gehörige dritte Personen oder dadurch entstanden, dass an von uns gelieferten Artikeln Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder für diese Waren Verbrauchsmaterial verwendet wurden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.

9.3

Wir leisten unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche nach Wahl des Kunden Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

9.4

Die Abtretung von gegen uns gerichteten Gewährleistungs- oder Schadensersatzanspruch gleich aus welchem Rechtsgrunde ist ausgeschlossen.

9.5

Wird aus Kulanz eine Gutschrift gewährt, so ist deren Gültigkeit auf sechs Monate ab Ausstellung begrenzt. Eine Barauszahlung der Gutschrift ist ausgeschlossen. Bei Erteilung einer Kulanzgutschrift wird ein Abzug vom Warenwert zum Ausgleich des Bearbeitungsaufwandes vorgenommen.

9.6

Bei von uns angelieferter und aufgestellter Hardware erhält der Kunde eine Vor-Ort-Garantie von 6 Monaten, anschließend besteht eine Bringepflicht. Tausch oder Nachbesserung erfolgt möglichst innerhalb von 14 Tagen, wenn nicht anders vereinbart.  Die im Falle der Gewährleistung entstehenden Arbeitszeiten und Fahrtkosten sind kostenpflichtig.

10.

Gerichtsstand:

10.1

Als Gerichtsstand ist Lüneburg bzw. Winsen/Luhe vereinbart, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

Stand 02.01.2017